Der aktuelle Ansturm von Flüchtlingen auf Deutschland ist ohne Zweifel historisch beispiellos. Vergleiche mit früheren Völkerwanderungen tragen schon deswegen nicht, weil es damals noch keine modernen Nationalstaaten mit festen Staatsgebieten und den dazugehörigen Grenzen gab. Die aktuelle Situation stellt für alle Betroffenen einen Notstand dar. Häufig wurde auch von einem Ausnahmezustand gesprochen. Mit dem Begriff des Ausnahmezustands ist bis heue ein Name untrennbar verbunden: Carl Schmitt. Schmitt war ein Verfassungsrechtler, der in der Zeit von 1933 bis 1945 eine zweifelhafte Karriere im nationalsozialistischen Deutschland gemacht hat. Trotzdem besitzen viele seiner Überlegungen zu Politik und Staat auch heute noch eine gewisse Relevanz. Selbst einige linke Theoretiker greifen Schmitts Überlegungen auf. Sofern von einem Ausnahmezustand die Rede ist, kann man inzwischen darauf warten, dass sein Name fällt [1]. Ich nutze daher die Gelegenheit und prüfe im Folgenden, ob es sich bei der Flüchtlingskrise um einen Ausnahmezustand im Schmitt’schen Sinne handelt.
Donnerstag, 12. November 2015
Ist die Flüchtlingskrise ein Ausnahmezustand?
Der aktuelle Ansturm von Flüchtlingen auf Deutschland ist ohne Zweifel historisch beispiellos. Vergleiche mit früheren Völkerwanderungen tragen schon deswegen nicht, weil es damals noch keine modernen Nationalstaaten mit festen Staatsgebieten und den dazugehörigen Grenzen gab. Die aktuelle Situation stellt für alle Betroffenen einen Notstand dar. Häufig wurde auch von einem Ausnahmezustand gesprochen. Mit dem Begriff des Ausnahmezustands ist bis heue ein Name untrennbar verbunden: Carl Schmitt. Schmitt war ein Verfassungsrechtler, der in der Zeit von 1933 bis 1945 eine zweifelhafte Karriere im nationalsozialistischen Deutschland gemacht hat. Trotzdem besitzen viele seiner Überlegungen zu Politik und Staat auch heute noch eine gewisse Relevanz. Selbst einige linke Theoretiker greifen Schmitts Überlegungen auf. Sofern von einem Ausnahmezustand die Rede ist, kann man inzwischen darauf warten, dass sein Name fällt [1]. Ich nutze daher die Gelegenheit und prüfe im Folgenden, ob es sich bei der Flüchtlingskrise um einen Ausnahmezustand im Schmitt’schen Sinne handelt.
Labels:
Angst,
Autonomie,
Demokratie,
Entscheidung,
Gefahr,
Krise,
Lernen,
Macht,
Massenmedien,
Migration,
Öffentlichkeit,
Politik,
Postdemokratie,
Souveränität,
Staat,
Unterlassung,
Veränderung,
Vertrauen
Donnerstag, 5. November 2015
Sind Nazi-Vergleiche ein Tabu in Deutschland?
Anlässlich einer Rede vom Organisator der Pegida-Demonstrationen Lutz Bachmann am 2. November 2015, in der er
Justizminister Heiko Maas mit Joseph Goebbels verglich, gab der Münchener
Soziologe Armin Nassehi dem Radiosender NDR Kultur am Tag darauf ein Interview
zu diesem Vorfall. Was mich bei diesem Interview ins Stutzen gebracht hat, war
die Prämisse, unter der das Interview geführt wurde. Die Moderatorin leitet es
mit der scheinbar selbstverständlichen Behauptung ein, dass Nazi-Vergleiche in
Deutschland ein Tabu seien. Schaut man sich jedoch den Verlauf vieler
öffentlicher Debatten an, dann kommen mir erhebliche Zweifel, ob
Nazi-Vergleiche in Deutschland wirklich tabuisiert sind.
Abonnieren
Posts (Atom)